1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer hinzuziehen, der zur Durchführung des Umzuges beauftragt wird.
2. Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt die Dienstleistung in Ausübung seiner Verpflichtungen und unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers mit verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu zahlen sind im Vertrag nicht ausgeführte Leistungen und Aufwendungen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Alle zusätzlich auszuführenden Dienstleistungen sind schriftlich fest zu halten.
3. Beiladung
Der Umzug darf auch als Beiladung durchgeführt werden.
4, Trinkgelder
Die gezahlten Trinkgelder werden nicht mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit von Seiten des Auftraggebers berufsbedingt ein Anspruch auf Umzugsvergütung besteht, weist er seine Dienststelle an, abzüglich geleisteter Teilzahlungen oder Anzahlungen die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
6. Transport empfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Der Möbelspediteur ist zur Kontrolle der fachgerechten Transportsicherung nicht verpflichtet.
7. Nachprüfung des Auftraggebers
Bei Abholung des zu transportierenden Gutes ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich stehengelassen oder mitgenommen wird.
8. Aufrechnungen
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
9. Fälligkeit der vereinbarten Endgelder
Der Rechnungsbetrag ist nach Auftragserfüllung in Bar fällig, soweit nicht anders vereinbart.
10. Haftung
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit die Beschädigung, der Verlust oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Für die Beförderung von Umzugsgut gelten die gesetzlichen Regelungen des HBG.
11. Rücktrittsvorbehalt
Wir behalten uns einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn es uns aus besonderen Gründen notwendig erscheint oder die Arbeit aufgrund einer behördlichen Anordnung untersagt wurde.
12. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.